Photovoltaikanlagen für privat und Gewerbe

  • Anlagenbau für privat und Gewerbe
  • Flachdächer und Schrägdächer
  • Vor-Ort-Termin mit Potentialabschätzung
  • Montage inkl. aller Komponenten
  • Wechselrichter und Batteriespeicher
  • Netzanmeldung

19% Ersparnis auf alle PV-Anlagen in 2023

Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.

Die Einspeisevergütung wird zunächst bis 2024 auf 8,6 ct/kWh festgeschrieben (Volleinspeiser 13,4 ct/kWh)

Das bedeutet, dass die stetige Senkung der Einspeisevergütung – also die Degression – pausiert. Bis 2024 bleibt die Vergütung demnach gleich, erst danach sinkt sie halbjährlich um 1 %. Damit wird zumindest eine Planungssicherheit bei der Berechnung der Amortisation einer PV-Anlage geschaffen.

EEG 2023 – Die 70-Prozent-Regelung entfällt

Von 70 auf 100%: denn die 70-Prozent-Regelung für Photovoltaikanlagen, die bis vor Kurzem noch galt, um das öffentliche Stromnetz nicht zu überlasten, fällt weg. So war es zuvor nicht möglich, mehr als 70 Prozent des selbst produzierten Solarstroms in das öffentliche Netz einzuspeisen (Einspeisebegrenzung). Die PV-Anlage musste ihre Netzeinspeisung also abregeln, sobald sie 70 Prozent ihrer Nennleistung erreicht hatte. Das Ende der 70-Prozent-Regelung gilt für Anlagen, die ab Januar 2023 in Betrieb gehen.

Einkommens- und Gewerbesteuerfrei

Mit in Kraft treten der EEG-Novelle gibt es auch eine Veränderung in der Versteuerung der erneuerbaren Energien. Denn eine der Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien ist die Tatsache, dass Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sowohl von der Einkommenssteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit werden.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne direkt an Herrn

Thomas Schlieter
Ansprechpartner für Photovoltaikanlagen

Telefon: 0451-8 35 22
E-Mail: info@blitz-elektroanlagen.de